Das Urteil zum Privacy Shield und seine Folgen
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Dass das EU-US Privacy Shield bei weitem nicht den Normen der europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) entspricht, fanden nun auch die Richter des EuGH und kippten die transatlantische Vereinbarung für den Datentransfer. Denn seit der Einführung des „Patriot Act“ und des „Cloud Act“ ist es den US-Nachrichtendiensten erlaubt, auf sämtliche Rechenzentren US-amerikanischer Anbieter zuzugreifen – auch auf Daten und Informationen, die nur in Europa gespeichert sind und nur europäischen Kunden gehören. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen. Auf was man nach nun achten muss und ob beziehungsweise wie der Datenaustausch mit den USA weiterhin stattfinden kann, erläutert Dr. Philip Kempermann, Experte für Datenschutzrecht bei der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, in der aktuellen Episode. Bild: © Bernulius-stock.adobe.com_205370012