Wiederholte Strafverfolgung: Tabubruch oder notwendige Reform?

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Wer einmal für eine Tat verurteilt oder freigesprochen wurde, darf nicht erneut in der gleichen Sache angeklagt werden. Für Mord gilt das jetzt nicht mehr. Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag eine weitere Ausnahme zum Verbot der Doppelbestrafung beschlossen. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-verbot-der-doppelbestrafung

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